Lizenzen

SIS-Lizenz

Die Lizenz dient als Ausweis der aktiven Athletinnen und Athleten. Die Lizenzinhaber erhalten eine Bestätigung für ihre gültige Lizenz per E-Mail. Die Lizenzbestätigung beinhaltet Name, Vorname, Geburtsdatum, Clubzugehörigkeit, Nationalität und Gültigkeitsdauer.

Jeder Missbrauch oder jede Fälschung der Lizenzbestätigung wird mit dem Rückzug des Ausweises durch Swiss Ice Skating geahndet. Ein solcher Rückzug kann lediglich durch Swiss Ice Skating, nicht jedoch durch einen Club erfolgen.

Eine erstmalige Lizenz kann jederzeit während der laufenden Saison ausgestellt werden. Die Ausstellung von einer Lizenz (Clubwechsel, Mutationen, usw.) dauert in der Regel eine Woche.

Kategorien

A-Lizenz

Ab Test SIS Interbronze bis SIS Gold Synchronized Skating
Speed Skating

Teilnahme an SM, Swiss Cups und Test von Swiss Ice Skating.

B-Lizenz

Breitensportlizenz Kunstlauf Erwachsene Breitensportlizenz Synchronized Skating Breitensportlizenz Speed Skating

Teilnahme an Wettkämpfen ohne Tests und Schweizermeisterschaften

Kids-Lizenz
Ab Stern 1 bis Stern 4,
Teilnahme an Anlässen in der Schweiz (nur Wettkämpfe)

Gültigkeit

Der Lizenzausweis ist gültig ab Ausstellungsdatum bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres und wird

jährlich automatisch erneuert, falls die Lizenz in der vorangehenden Saison bezahlt wurde.

Anmeldung und Clubwechsel

Eine Läuferin oder ein Läfuer darf nur für EINEN Club starten und lizenziert sein. Der Club, für den der Läufer lizenziert ist, ist verpflichtet, diesen für Wettkämpfe, Meisterschaften und Tests anzumelden. Ein Clubwechsel ist jederzeit während der ganzen Gültigkeitsdauer des Lizenzausweises (ab Ausstellungsdatum bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres) möglich. Für einen solchen Clubwechsel ist ein Gesuch per Mail durch den neuen Club z.H. des Sekretariates von Swiss Ice Skating erforderlich. Ein Clubwechsel ist kostenpflicht. Eine schriftliche Freigabe des bisherigen Clubs muss nicht erbracht werden.

Erneuerung / Reaktivierung

Lizenzierte Athleten erhalten per 1. Mai des jeweiligen Jahres eine Rechnung für die Erneuerung der Lizenzgebühr für die folgende Saison direkt per Mail zugestellt. Diese muss spätestens innerhalb von 30 Tagen einbezahlt werden. Sollte ab Datum der Rechnungsstellung innerhalb der oben genannten Frist kein Zahlungseingang verbucht werden können, wird die Lizenz auf inaktiv gesetzt, und es muss bei Bedarf ein Gesuch um Reaktivierung erfolgen. Auch eine Reaktivierung kann jederzeit beantragt werden.

Gebühren

Die Gebühren findest du hier.

Anhänge:

lizenzreglement_2023